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   VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19   

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VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19 (https://dejure.org/2021,2929)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2021 - 20 K 5100/19 (https://dejure.org/2021,2929)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 20 K 5100/19 (https://dejure.org/2021,2929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Parteiengrundrecht, Innenminister, Verfassungsschutz, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Prüffall, Verdachtsfall, öffentliche Äußerungen, Neutralitätspflicht, Gesetzesvorbehalt, Presse, staatliches Informationshandeln

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    AfD contra Innenministerien

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
    Er gewährleistet nicht nur ihre freie Gründung und Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes, sondern sichert diese Mitwirkung auch durch Regeln, die ihnen gleiche Rechte und gleiche Chancen gewähren, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 - und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 - Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 24. November 2020 - 6/19 - zitiert nach juris.

    Dies gilt ebenso für ein einzelnes Mitglied der Landesregierung, soweit dieses in Wahrnehmung seines Ministeramtes handelt, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, Rz. 43, betreffend die Äußerung des Bundesinnenministers, die AfD sei staatszersetzend, zitiert nach juris.

    Eine Verletzung der verfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb kann dadurch erfolgen, dass ein Minister in Ausübung seines Amtes negative Werturteile über die Ziele und Betätigungen einer Partei äußert, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 - und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, Rz. 53, zitiert nach juris.

    Demgemäß endet die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit dort, wo Werbung für einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien beginnt, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 - und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, zitiert nach juris.

    Dies steht der abwertenden Beurteilung einzelner politischer Parteien durch staatliche Organe grundsätzlich entgegen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 -, Rz. 53, 54, und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 6/16 -, Rz. 24; Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 24. November 2020 - 6/19 - zitiert nach juris.

    Es ist ihm im Rahmen seiner Regierungstätigkeit von Verfassung wegen untersagt, einseitig im politischen Wettbewerb stehende Parteien zu bekämpfen oder zu unterstützen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 -, Rz. 61, und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, zitiert nach juris.

    Demgemäß verstößt die parteiergreifende Äußerung eines Ministers im politischen Meinungskampf gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und verletzt die Integrität des freien und offenen Prozesses der Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen, wenn sie entweder unter Einsatz der mit dem Ministeramt verbundenen Ressourcen oder unter erkennbarer Bezugnahme auf das Regierungsamt erfolgt, um ihr damit eine aus der Autorität des Amtes fließende besondere Glaubwürdigkeit oder Gewichtung zu verleihen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 - und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, zitiert nach juris; zur Neutralitätspflicht eines Oberbürgermeisters vgl. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 9. Januar 2015 - 1 L 54/15 -, zitiert nach juris.

    Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG schützt das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettstreit in seiner Gesamtheit, nicht nur während des Wahlganges und der Wahlvorbereitung, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, Rz. 48, zitiert nach juris.

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
    Eine Verletzung der verfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb kann dadurch erfolgen, dass ein Minister in Ausübung seines Amtes negative Werturteile über die Ziele und Betätigungen einer Partei äußert, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 - und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, Rz. 53, zitiert nach juris.

    Dabei kann die Landesregierung auch Empfehlungen und Warnungen aussprechen, vgl. zu der entsprechenden Befugnis der Bundesregierung: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, Urteile vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 - und vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 - zitiert nach juris.

    Dies steht der abwertenden Beurteilung einzelner politischer Parteien durch staatliche Organe grundsätzlich entgegen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 -, Rz. 53, 54, und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 6/16 -, Rz. 24; Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 24. November 2020 - 6/19 - zitiert nach juris.

    Es ist ihm im Rahmen seiner Regierungstätigkeit von Verfassung wegen untersagt, einseitig im politischen Wettbewerb stehende Parteien zu bekämpfen oder zu unterstützen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 -, Rz. 61, und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, zitiert nach juris.

    Demgemäß verstößt die parteiergreifende Äußerung eines Ministers im politischen Meinungskampf gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und verletzt die Integrität des freien und offenen Prozesses der Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen, wenn sie entweder unter Einsatz der mit dem Ministeramt verbundenen Ressourcen oder unter erkennbarer Bezugnahme auf das Regierungsamt erfolgt, um ihr damit eine aus der Autorität des Amtes fließende besondere Glaubwürdigkeit oder Gewichtung zu verleihen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 - und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, zitiert nach juris; zur Neutralitätspflicht eines Oberbürgermeisters vgl. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 9. Januar 2015 - 1 L 54/15 -, zitiert nach juris.

    Eine solche Abwertung durch ministerielle Äußerungen ist unzulässig, weil sie einseitig zulasten der AfD auf den politischen Wettbewerb einwirkt, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 -, zitiert nach juris, Rn. 71, zu Äußerungen der damaligen Bundesministerin Wanka.

  • VG Köln, 26.02.2019 - 13 L 202/19

    Bezeichnung der AfD als "Prüffall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
    Der Vorbehalt des Gesetzes gilt aber nicht nur für Veröffentlichungen in einem Verfassungsschutzbericht, sondern auch für sonstige öffentliche Mitteilungen der Verfassungsschutzbehörden, die in subjektives Verfassungsrecht eingreifen, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 10 B 15.1609 - Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 13 L 202/19 - zitiert nach juris; Brandt in: Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste, 2017, Seite 1754.

    Die Klägerin ist deshalb durch die mündlichen Äußerungen des Innenministers und des Leiters des Verfassungsschutzes NRW in ihrem Parteiengrundrecht aus Art. 21 GG ebenso betroffen, wie dies für schriftliche Äußerungen des Verfassungsschutzes anerkannt ist, vgl. Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 13 L 202/19 -, betreffend die Bezeichnung der Klägerin als Prüffall durch den Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz; zitiert nach juris; Gärditz, Anmerkung zum vorgenannten Urteil unter www.beck-online.de ; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 10 B 15.1609 -, Erwähnung einer Partei als verfassungsfeindlich in der Rede des Bayerischen Staatsministers anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes.

    Der "Prüffall" ist somit erst die Vorstufe eines "Verdachtsfalles" und dient der Klärung der Frage, ob sich aus öffentlich zugänglichem Material ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen ergeben, vgl. Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 13 L 202/19 -, zitiert nach juris.

    Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein "Prüffall" nicht veröffentlicht werden darf, weil sich in diesem Stadium des Verfahrens die tatsächlichen Anhaltspunkte, die für verfassungsfeindliche Bestrebungen sprechen, noch nicht ausreichend verdichtet haben, vgl. Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 13 L 202/19 -, zitiert nach juris.

    Sie ist aber auf eine entsprechende mündliche Äußerung des Innenministers als des für den Verfassungsschutz zuständigen Mitglieds der Landesregierung bzw. eine Äußerung des Leiters des Verfassungsschutzes gegenüber Pressevertretern übertragbar, weil sich die daraus folgende Grundrechtsbeeinträchtigung von einer Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht nicht wesentlich unterscheidet (s.o.), vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 10 B 15.1609 - Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 13 L 202/19 - zitiert nach juris.

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
    Maßgebend ist, ob der Schutzbereich eines Grundrechts berührt wird und ob die Beeinträchtigung einen Eingriff oder eine eingriffsgleiche Maßnahme darstellt, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, zitiert nach juris.

    Sie erfordert demgemäß eine gesetzliche Grundlage, welche die Voraussetzungen eines solchen Eingriffs regelt und dafür Sorge trägt, dass das Interesse der Partei, an der politischen Willensbildung ungehindert teilzunehmen, und das Interesse der Öffentlichkeit an einer frühzeitigen Aufklärung über verfassungsfeindliche Tendenzen zu einem verfassungskonformen Ausgleich gebracht werden, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 21. Mai 2008 - 6 C 13/07 - und vom 26. Juni 2013 - 6 C 4/12 -, Rz. 26; zitiert nach juris.

    Führt das staatliche Informationshandeln zu Beeinträchtigungen, die einen Grundrechtseingriff darstellen oder ihm gleichkommen, bedürfen sie der Rechtfertigung durch eine gesetzliche Ermächtigung, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13/07 - zitiert nach juris; Brandt in: Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste, 2017, Seiten 1721, 1753.

    Sonst ist der mit der Veröffentlichung einhergehende Grundrechtseingriff nicht zulässig, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 6 B 152/18 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. August 2018 - 5 A 1698/15 - zitiert nach juris, jeweils zum VSG NRW.

    Rechtfertigen die vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte dagegen nur den Schluss, dass möglicherweise ein Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen begründet ist, reichen sie als Grundlage einer Grundrechtsbeeinträchtigung durch Veröffentlichung des möglichen Verdachtes nicht aus, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, Rz. 68, zitiert nach juris.

  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
    Er gewährleistet nicht nur ihre freie Gründung und Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes, sondern sichert diese Mitwirkung auch durch Regeln, die ihnen gleiche Rechte und gleiche Chancen gewähren, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 - und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 - Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 24. November 2020 - 6/19 - zitiert nach juris.

    Eine Verletzung der verfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb kann dadurch erfolgen, dass ein Minister in Ausübung seines Amtes negative Werturteile über die Ziele und Betätigungen einer Partei äußert, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 - und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, Rz. 53, zitiert nach juris.

    Dabei kann die Landesregierung auch Empfehlungen und Warnungen aussprechen, vgl. zu der entsprechenden Befugnis der Bundesregierung: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, Urteile vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 - und vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 - zitiert nach juris.

    Demgemäß endet die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit dort, wo Werbung für einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien beginnt, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 - und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, zitiert nach juris.

    Demgemäß verstößt die parteiergreifende Äußerung eines Ministers im politischen Meinungskampf gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und verletzt die Integrität des freien und offenen Prozesses der Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen, wenn sie entweder unter Einsatz der mit dem Ministeramt verbundenen Ressourcen oder unter erkennbarer Bezugnahme auf das Regierungsamt erfolgt, um ihr damit eine aus der Autorität des Amtes fließende besondere Glaubwürdigkeit oder Gewichtung zu verleihen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 - und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, zitiert nach juris; zur Neutralitätspflicht eines Oberbürgermeisters vgl. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 9. Januar 2015 - 1 L 54/15 -, zitiert nach juris.

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
    Der Vorbehalt des Gesetzes gilt aber nicht nur für Veröffentlichungen in einem Verfassungsschutzbericht, sondern auch für sonstige öffentliche Mitteilungen der Verfassungsschutzbehörden, die in subjektives Verfassungsrecht eingreifen, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 10 B 15.1609 - Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 13 L 202/19 - zitiert nach juris; Brandt in: Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste, 2017, Seite 1754.

    Die Klägerin ist deshalb durch die mündlichen Äußerungen des Innenministers und des Leiters des Verfassungsschutzes NRW in ihrem Parteiengrundrecht aus Art. 21 GG ebenso betroffen, wie dies für schriftliche Äußerungen des Verfassungsschutzes anerkannt ist, vgl. Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 13 L 202/19 -, betreffend die Bezeichnung der Klägerin als Prüffall durch den Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz; zitiert nach juris; Gärditz, Anmerkung zum vorgenannten Urteil unter www.beck-online.de ; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 10 B 15.1609 -, Erwähnung einer Partei als verfassungsfeindlich in der Rede des Bayerischen Staatsministers anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes.

    Sie ist aber auf eine entsprechende mündliche Äußerung des Innenministers als des für den Verfassungsschutz zuständigen Mitglieds der Landesregierung bzw. eine Äußerung des Leiters des Verfassungsschutzes gegenüber Pressevertretern übertragbar, weil sich die daraus folgende Grundrechtsbeeinträchtigung von einer Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht nicht wesentlich unterscheidet (s.o.), vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 10 B 15.1609 - Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 13 L 202/19 - zitiert nach juris.

    Einem Rückgriff auf die allgemeine Informationsbefugnis steht entgegen, dass die besonderen gesetzlichen Vorschriften über die Unterrichtung der Öffentlichkeit durch den Verfassungsschutz unterlaufen würden, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 10 B 15.1609 -, zitiert nach juris, Rn. 23.

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
    Ein solches Rechtsverhältnis liegt vor, wenn rechtliche Beziehungen streitig sind, die sich aus einem bestimmten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Regelung für das Verhältnis mehrerer Personen zueinander oder das Verhältnis einer Person zu einer Sache ergeben, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 6/16 -, zitiert nach juris.

    Stehen hoheitliche Maßnahmen im Streit, die sich typischerweise so kurzfristig erledigen, dass sie ohne die Annahme eines Feststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung im gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten, ist das Feststellungsinteresse auch für ein vergangenes Rechtsverhältnis zu bejahen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 6/16 -, zitiert nach juris.

    Dies steht der abwertenden Beurteilung einzelner politischer Parteien durch staatliche Organe grundsätzlich entgegen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 -, Rz. 53, 54, und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 6/16 -, Rz. 24; Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 24. November 2020 - 6/19 - zitiert nach juris.

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
    Für einen Rückgriff auf einen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Verfassungsschutz, der unmittelbar aus der grundrechtlichen Gewährleistung der Pressefreiheit durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG herzuleiten ist und der eine weitere Ermächtigungsgrundlage bedeuten könnte, verbleibt kein Raum, weil mit § 4 PresseG NRW eine einfachgesetzliche Regelung der Auskunftsansprüche der Presse vorhanden ist, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2/12 - Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 11. Juli 2019 - 6 K 5480/18 - zitiert nach juris.

    Weitergehende Ansprüche vermittelt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG im Übrigen nicht, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2/12 -, zitiert nach juris.

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
    Sie erfordert demgemäß eine gesetzliche Grundlage, welche die Voraussetzungen eines solchen Eingriffs regelt und dafür Sorge trägt, dass das Interesse der Partei, an der politischen Willensbildung ungehindert teilzunehmen, und das Interesse der Öffentlichkeit an einer frühzeitigen Aufklärung über verfassungsfeindliche Tendenzen zu einem verfassungskonformen Ausgleich gebracht werden, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 21. Mai 2008 - 6 C 13/07 - und vom 26. Juni 2013 - 6 C 4/12 -, Rz. 26; zitiert nach juris.

    Führt das staatliche Informationshandeln zu Beeinträchtigungen, die einen Grundrechtseingriff darstellen oder ihm gleichkommen, bedürfen sie der Rechtfertigung durch eine gesetzliche Ermächtigung, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13/07 - zitiert nach juris; Brandt in: Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste, 2017, Seiten 1721, 1753.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
    Dabei kann die Landesregierung auch Empfehlungen und Warnungen aussprechen, vgl. zu der entsprechenden Befugnis der Bundesregierung: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, Urteile vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 - und vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 - zitiert nach juris.
  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13

    Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

  • VG Düsseldorf, 09.01.2015 - 1 L 54/15

    Städtische Gegenmaßnahmen gegen Dügida unzulässig

  • BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 4.12

    Verfassungsschutzbericht des Bundes; Bürgerbewegung pro Köln; Verdachtsfall;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 4 B 786/17

    Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Presse bzw. der Öffentlichkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2018 - 5 A 1698/15

    Erlaubnis der Berichterstattung in dem Verfassungsschutzbericht bei Vorliegen von

  • BVerwG, 21.01.2019 - 6 B 152.18

    Unterlassung der Erwähnung eines bundesweit tätigen Vereins zur Förderung von

  • VG Köln, 11.07.2019 - 6 K 5480/18

    Bundesamt für Verfassungsschutz muss Rechtsanwaltskosten offen legen

  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17

    Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1320

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

  • VG Hamburg, 28.04.2021 - 3 K 5339/19

    Erfolglose Klage auf Feststellung, dass das Blockieren eines Twitter-Accounts für

    Der Vorbehalt des Gesetzes gilt für jede Verwaltungstätigkeit, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren ist, unabhängig davon, ob sie rechtsförmlich oder informell erfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2005, 7 C 20.04, juris, Rn. 26; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.4.2013, 2 S 512/13, juris, Rn. 18; VG Düsseldorf, Urt. v. 24.2.2021, 20 K 5100/19, juris).
  • VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22

    Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Beobachtung und deren

    Ein Verdachtsfall liegt in Anlehnung an § 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit § 2 Abs. 2 HVSG vor, wenn bei der betroffenen Person oder Personenmehrheit tatsächliche Anhaltspunkte über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, vorliegen (vgl. zur bundesrechtlichen Regelung: BVerwG, Urt. v. 26.06.2013 - 6 C 4.12 -, juris, Rn. 12; siehe auch VG Düsseldorf, Urt. v. 24.02.2021 - 20 K 5100/19 -, juris, Rn. 76 f.; VG München, Beschl. v. 17.04.2023 - M 30 E 22.4913 -, juris, Rn. 211).

    Die Grundrechtsbeeinträchtigung einer öffentlichen Bekanntgabe des Beobachtungsstatus außerhalb eines Verfassungsschutzberichts, etwa im Rahmen einer Pressemitteilung, unterscheidet sich von der Intensität her nicht wesentlich hiervon (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 24.02.2021 - 20 K 5100/19 -, juris, Rn. 96).

    Da im hessischen Landesrecht eine solche Ermächtigungsgrundlage nicht vorhanden ist, sind gerichtliche Entscheidungen zur Aufklärung der Öffentlichkeit außerhalb von Verfassungsschutzberichten (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 -, juris, zu Art. 15 Satz 1 BayVSG vom 10.04.1997 und VG Düsseldorf, Urt. v. 24.02.2021 - 20 K 5100/19 -, juris, zu § 3 Abs. 3 Satz 1 und § 5 Abs. 7 Satz 1 VSG NRW vom 20.12.1994) nicht auf die Rechtslage in Hessen übertragbar.

  • VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 104/21

    Entscheidung über Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz -

    Der Vorbehalt des Gesetzes gilt nicht nur für Veröffentlichungen in einem Verfassungsschutzbericht, sondern auch für sonstige öffentliche Mitteilungen der Verfassungsschutzbehörden, die in subjektives Verfassungsrecht eingreifen, vgl. zur Äußerung des Innenministers und Leiter des Verfassungsschutzes für das Land Nordrhein-Westfalen VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Februar 2021 - 20 K 5100/19 -, juris Rn. 56 m.w.N.
  • VG Freiburg, 20.03.2024 - 4 K 228/24

    Zu der Voraussetzung der Wiederholungsgefahr des öffentlichen-rechtlichen

    Deshalb ist deren Geltendmachung durch Parteiuntergliederungen in der Rechtsprechung durchgehend anerkannt (vgl. zu Landesverbänden BVerwG, Beschluss vom 10.08.2010 - 6 B 16.10 - juris Rn. 6; VG Stuttgart, Beschluss vom 06.11.2023 - 1 K 167/23 - juris Rn. 2; VG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2021 - 20 K 5100/19 - juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16.09.2002 - 1 Bs 243/02 - juris Leitsatz 2; zu Kreisverbänden VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2024 - 1 S 401/24 - juris; VG Ansbach, Beschluss vom 06.02.2024 - AN 4 E 24.235 - juris Rn. 41; siehe auch Ipsen, ParteienG, 2. Auflage 2018, § 3 Rn. 10).
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 325/21

    Verfassungsschutz und AfD: Mitgliederzahl des sog. Flügels

    Der Vorbehalt des Gesetzes gilt nicht nur für Veröffentlichungen in einem Verfassungsschutzbericht, sondern auch für sonstige öffentliche Mitteilungen der Verfassungsschutzbehörden, die in subjektives Verfassungsrecht eingreifen, vgl. zur Äußerung des Innenministers und Leiter des Verfassungsschutzes für das Land Nordrhein-Westfalen VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Februar 2021 - 20 K 5100/19 -, juris Rn. 56 m.w.N.
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2022 - VfGBbg 94/20

    Verdachtsberichterstattung grundsätzlich zulässig

    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit behördlichen Handelns in Bezug auf die konkrete Anwendung und Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe der "hinreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte" unter Berücksichtigung der Ausstrahlungswirkung des Art. 21 GG auf die Verfassungsschutzgesetze bleibt insoweit den zuständigen Verwaltungsgerichten vorbehalten (vgl. z. B. Beschluss vom 20. Mai 2021 ‌- VfGBbg 5/21 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 55/20 -, Rn. 13 ff. und - OVG 1 S 56/20 -, Rn. 13 ff., juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Februar 2021 ‌- 20 K 5100/19 -, Rn. 44 ff., juris; VG Berlin, Beschluss vom 22. Februar 2021 ‌- 1 L 127/21 -, Rn. 17 ff., juris; VG München, Urteil vom 17. Oktober 2014 ‌- M 22 K 13.2076 -, Rn. 21 und 23, juris).
  • VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19

    Thüringer Verfassungsschutz; Unterlassung einer öffentliche Äußerung des Amtes

    Das Recht, als Partei frei von staatlicher Einflussnahme an der politischen Willensbildung mitzuwirken, steht nicht nur der Bundespartei zu, sondern auch dem Landesverband (ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2021, 20 K 5100/19, Juris-Rdnr. 31 ff).

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsauffassung in den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Köln (Beschluss vom 26.02.2019, 13 L 202/19, Juris) und Düsseldorf (Urteil vom 24.02.2021, 20 K 5100/19, Juris).

  • VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1174/22

    Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Bekanntmachung ihres

    Die Grundrechtsbeeinträchtigung einer öffentlichen Bekanntgabe des Beobachtungsstatus außerhalb eines Verfassungsschutzberichts, etwa im Rahmen einer Pressemitteilung, unterscheidet sich von der Intensität her nicht wesentlich hiervon (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 24.02.2021 - 20 K 5100/19 -, juris, Rn. 96).

    Da im hessischen Landesrecht eine vergleichbare Ermächtigungsgrundlage nicht vorhanden ist, sind gerichtliche Entscheidungen zur Aufklärung der Öffentlichkeit außerhalb von Verfassungsschutzberichten (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 -, juris, zu Art. 15 Satz 1 BayVSG vom 10.04.1997 und VG Düsseldorf, Urt. v. 24.02.2021 - 20 K 5100/19 -, juris, zu § 3 Abs. 3 Satz 1 und § 5 Abs. 7 Satz 1 VSG NRW vom 20.12.1994) nicht auf die Rechtslage in Hessen übertragbar.

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 5/21

    Organstreit verworfen; politische Partei; Verfassungsschutzbericht;

    Die Fachgerichte, hier die Verwaltungsgerichte, prüfen auch die Ausstrahlungswirkung des Art. 21 GG auf die Verfassungsschutzgesetze (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 55/20 -, Rn. 13 ff. und - OVG 1 S 56/20 - Rn. 13 ff., juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Februar 2021 ‌- 20 K 5100/19 -, Rn. 44 ff., juris; VG Berlin, Beschluss vom 22. Februar 2021 ‌- 1 L 127/21 -, Rn. 17 ff., juris; VG München, Urteil vom 17. Oktober 2014 ‌- M 22 K 13.2076 -, Rn. 21 und 23, juris).
  • VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19

    Äußerung des Amtes für Verfassungsschutz; AfD - Kandidatur des Björn Höcke

    Eine solche Beziehung besteht dann, wenn darüber gestritten wird, ob Äußerungen eines Beklagten unzulässig in Grundrechte eines Klägers eingreifen (BVerwG, Urteil vom 13.09.2017, 10 C 6/16, Juris-Rdnr. 12; ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2021, 20 K 5100/19, Juris-Rdnr. 35).
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